Allgemeine Geschäftsbedingungen


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Allgemeine Geschäftsbedingungen Mediendesign Stand März 2010

1. Geltungsbereich

1.1
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") gelten für die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen der Firma Mediendesign Daniel Stopka, Theodor-Neubauer-Str. 29, 04318, Deutschland, (nachfolgend Mediendesign, Media for Marketing, oder M4M genannt) und dem Kunden, soweit der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist.

1.2
Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende AGB erkennt Media for Marketing nicht an, es sei denn, der Geltung dieser AGB wird ausdrücklich zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn die Angebotsabgabe oder -annahme des Kunden unter dem Hinweis der vorrangigen Geltung der eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfolgt.

1.3
Diese Geschäftsbedingungen gelten in der jeweils aktuellen Fassung auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden.
Die jeweils aktuelle Fassung der Geschäftsbedingungen ist im Internet unter http://www.media4marketing.de/agb jederzeit abrufbar.

2. Angebote, Vertragsschluss, Form

2.1
Der Vertrag kommt zustande durch Angebotsbestätigung des Kunden und Auftragsbestätigung seitens M4M.

2.2
Eine bestimmte Form, insbesondere Schriftform, ist nicht erforderlich.

2.3
Dem Kunden werden kein Eigentum und keine Nutzungsrechte an Zeichnungen, Entwürfen, Layouts, Software und sonstigen Materialien und Unterlagen eingeräumt, die ihm im Rahmen von Angeboten und Vertragsverhandlungenvon M4M übergeben werden. Die Weitergabe an Dritte bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von Media for Marketing.


3. Zusammenarbeit

3.1
Die Vertragsparteien benennen einander Ansprechpartner, die verbindlich sämtliche die Durchführung des Vertrages betreffende Fragen abstimmen.
Bis zum Zugang einer solchen Mitteilung gelten die zuvor benannten Ansprechpartner als berechtigt, im Rahmen ihrer bisherigen Vertretungsmacht Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen.

3.2
Über den Informationsaustausch und die Absprachen der Ansprechpartner wird Media for Marketing eine dem Kunden zu übermittelnde Bestätigung erstellen. Die Bestätigung ist für die Absprachen der Parteien verbindlich, wenn der Kunde nicht unverzüglich nach Erhalt widerspricht.

4. Leistungen

4.1
Die Einzelheiten der von Media for Marketing für den Kunden zu erbringenden Leistung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung im Angebot.

4.2
Media for Marketing ist zu Teilleistungen berechtigt, soweit diese dem Kunden zumutbar sind.

4.3
Ohne gesonderte Vereinbarung ist die patent-, muster-, Urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Vertrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen, Entwürfe und sonstiger Leistungen nicht geschuldet.


5. Mitwirkungsleistungen

5.1
Der Kunde unterstützt Media for Marketing bei der Erfüllung ihrer vertraglich geschuldeten Leistungen. Dazu gehört insbesondere die rechtzeitige Bereitstellung von Informationen, Materialien, Daten ("Inhalte).

5.2
Vom Kunden bereitzustellende Inhalte sind in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren, digitalen Format zur Verfügung zu stellen. Eine Aufstellung der von Media for Marketing in diesem Sinne verarbeiteten Formate kann unter http://www.mediendesign.de/formate eingesehen werden. Ist eine Konvertierung der vom Kunden überlassenen Inhalte in ein anderes Format erforderlich, so übernimmt der Kunde die hierfür anfallenden Kosten, die ihm vorher mitgeteilt werden. Diese richten sich nach den üblichen Stundensätzen von Media for Marketing (Ziffer 12.3).

5.3
Erkennt der Kunde, dass eigene Angaben, Anforderungen oder Inhalte fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat er dies sowie die ihm erkennbaren Folgen Mediendesign unverzüglich mitzuteilen.

5.4
Mitwirkungsleistungen des Kunden, die im Rahmen des Vertrages geschuldet sind, erfolgen ohne besondere Vergütung an den Kunden, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

6. Leistungsänderungen

6.1
Wünscht der Kunde eine Änderung des vertraglich bestimmten Umfangs der Leistungen, so teilt er dies Mediendesign schriftlich mit. Diese wird den Änderungswunsch des Kunden und dessen Auswirkungen auf die bestehende Vereinbarung prüfen. Die Prüfung ist mit dem üblichen Stundensatz (Ziffer 13.3) der Mediendesign zu vergüten.

6.2
Mediendesign teilt dem Kunden das Ergebnis der Prüfung mit. Hierbei wird sie entweder einen detaillierten Vorschlag für die Umsetzung des Änderungswunsches unterbreiten oder darlegen, warum der Änderungswunsch nicht umsetzbar ist.

6.3
Ist die Änderung nach dem Ergebnis der Prüfung durchführbar, werden sich die Vertragsparteien bezüglich des Inhalts des Vorschlags für die Umsetzung des Änderungswunsches abstimmen.. Kommt eine Einigung zustande, wird der Vertrag insoweit geändert. Kommt keine Einigung zustande, so bleibt es beim ursprünglichen Leistungsumfang.


6.4
Vereinbarte Termine werden, wenn und soweit sie vom Änderungsverfahren betroffen sind, unter Berücksichtigung der Dauer der Prüfung, der Abstimmung über den Änderungsvorschlag und gegebenenfalls der auszuführenden Änderungswünsche zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist verschoben. Mediendesign wird dem Kunden die neuen Termine mitteilen.

6.5
Wünscht Mediendesign eine Änderung des vertraglich bestimmten Umfangs der Leistungen, so teilt sie dies dem Kunden schriftlich mit und unterbreitet einen Umsetzungsvorschlag entsprechend Punkt 6.2. Das weitere Vorgehen richtet sich nach den Punkten 6.3 und 6.4. Die mit der Erarbeitung des Änderungsvorschlages verbundenen Aufwendungen trägt Mediendesign. Die Kosten der Umsetzung trägt entsprechend der getroffenen Vereinbarung der Kunde.

7. Freigabe

7.1
Änderungswünsche nach Freigabe stellen eine Leistungsänderung dar (vgl. Punkt 6).

7.2
Sofern eine Integration der erbrachten Leistung in die Umgebung oder die Systeme des Kunden erfolgt, ist der Kunde für die Überprüfung der Leistung auf Sicherstellung der gewünschten Funktion und problemlosen Verwendung verantwortlich. Dies gilt auch, wenn Media for Marketing im Auftrag des Kunden an Umgebung oder Systemen handelt.

8. Zugang zum Web-basierten Projekt-Werkzeug

8.1
Mediendesign betreibt ein Web-basiertes Projekt-Werkzeug, auf das mit einem üblichen Web-Browser über das Internet zugegriffen werden kann. Dort werden Aufgaben mit Prioritäten und Termine verwaltet. Auf Wunsch erhält der Kunde ein individuelles Passwort, mit dem der Zugang zum Objekt-Tool möglich ist.


Der Kunde darf das Passwort Dritten nicht offenbaren und hat es sorgfältig zu verwahren, um Missbräuche auszuschließen.

8.2
Der Kunde ist verpflichtet, Mediendesign unverzüglich zu informieren, wenn das Passwort verloren gegangen ist oder wenn ihm bekannt wird, dass unbefugte Dritte von dem Passwort Kenntnis erlangt haben. Sofern der Kunde nicht den Beweis erbringt, dass ein Dritter den Zugang zum Projekt-Werkzeug ohne seine Zustimmung genutzt hat, werden alle über den Zugang abgegebenen Erklärungen dem Kunden zugerechnet.

9. Termine

9.1
Leistungsverzögerungen aufgrund von Umständen im Verantwortungsbereich des Kunden (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen) und höherer Gewalt (z. B. Streik, Aussperrung, allgemeine Störungen der Telekommunikation) hat Media for Marketing nicht zu vertreten. Sie berechtigen Media for Marketing, das Erbringen der betreffenden Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Media for Marketing wird dem Kunden Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt anzeigen.

9.2
Setzt die Geltendmachung von Rechten des Kunden die Setzung einer angemessenen Nachfrist voraus, so beträgt diese mindestens zwei (2) Wochen.

10. Rechte

10.1
Mediendesign gewährt dem Kunden aufschiebend bedingt auf die vollständige Zahlung der vereinbarten Vergütung an den erbrachten Leistungen das nicht ausschließliche Recht, die Leistungen für die dem Vertrag zugrunde liegenden Zwecke im vertraglich vereinbarten Umfang zu nutzen. Ohne anderweitige Vereinbarung ist die Verwendung örtlich auf das Gebiet Deutschlands beschränkt.

10.2
Will der Kunde von Mediendesign gestaltete Arbeiten ganz oder teilweise über den ursprünglich vereinbarten Zweck oder Umfang hinaus verwerten, bedarf es für die Abgeltung der Nutzungsrechte einer gesonderten, vorab zu treffenden Honorarabsprache.


10.3
Eine Weitergabe der Nutzungsrechte oder die Erteilung von Unterlizenzen ist nur zulässig, wenn sie ausdrücklich vereinbart ist.

10.4
Ohne gesonderte Gestattung ist der Kunde zur Veränderung oder Bearbeitung der erbrachten Leistungen nicht berechtigt. Änderungen und Bearbeitungen, die zur Erreichung des Vertragszwecks notwendig sind, bleiben hiervon ausgenommen.

10.5
Der Kunde ist verpflichtet, sofern es ihm keinerlei Schaden zuführt, auf dem fertig gestellten Werk und dessen Vervielfältigungsstücken Media for Marketing zu nennen.

10.6
Vorschläge des Kunden oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung.

11. Lieferung und Versand

11.1
Wenn Versandweg und Transportmittel nicht individuell vereinbart sind, kann Media for Marketing die jeweils für sie günstigste Variante für den Versandweg und das Transportmittel wählen. Media for Marketing wird bei dieser Wahl auf die ohne weiteres erkennbaren Belange des Kunden Rücksicht nehmen.

11.2
Falls der Kunde eine spezielle Verpackung verlangt, so hat er die daraus entstehenden zusätzlichen Kosten zu tragen.

12. Vergütung

12.1
Ist eine fixe Vergütung vereinbart, so ist Media for Marketing berechtigt, für in sich abgeschlossene und selbstständig nutzbare Teile der vereinbarten Leistung Abschlagszahlungen in Rechnung zu stellen. 25% (in Worten fünfundzwanzig Prozent) der Vergütung sind bei Auftragsbestätigung zur Zahlung an Media for Marketing fällig, weitere 25% (in Worten fünfundzwanzig Prozent) bei Abnahme der Korrekturvorlage (Webdesign Phase 5) und die restlichen 50% (in Worten fünfzig Prozent) bei Abnahme bzw. Einsatz der vertraglichen Leistungen (Webdesign Phase 6).

12.2
Erfolgt die Vergütung nach Zeitaufwand, so sind mangels anderer Vereinbarung die jeweils gültigen Vergütungssätze der Media for Marketing anwendbar und die Rechnungsstellung erfolgt monatsweise.

12.3
Media for Marketing orientiert sich für Beratungs-, Software-Entwicklungs- und Design-Leistungen an branchenüblichen Honoraren. Zu Grunde liegende Zeitaufwände richten sich ebenfalls nach bekannten, veröffentlichten Leitfäden bzw. nach Erfahrungen aus bewährten, effizienten Methoden und Vorgehen. (Für Design-Leistungen gelten die Zeitaufwandsangaben der Empfehlungen des Vereins Allianz deutscher Grafiker, www.agd.de.)
Bei Fehlen jeglicher Vereinbarung berechnet Media for Marketing für Beratungsleistungen im Bereich Geschäftsprozesse, Informationstechnologie, Marketing und für Projektmanagement-Tätigkeiten 130 € (in Worten einhundertdreißig Euro) pro Stunde, für Software-Entwicklungsarbeiten 110 € (in Worten einhundertzehn Euro) pro Stunde und für Design-Leistungen 95 € (in Worten fünfundneunzig Euro) pro Stunde.

12.4
Alle vertraglich vereinbarten Vergütungen verstehen sich exklusive Verpackung und Versand und zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

12.5
Erfolgt die Vergütung nach Zeitaufwand, so sind Auslagen, Spesen und Reiseaufwendungen, die der Media for Marketing im Rahmen des Auftrags entstehen, vom Kunden zu tragen und werden zum Selbstkostenpreis weiterberechnet. Für den im Kundenauftrag gefahrenen Kilometer werden € 0,60 (in Worten sechzig Eurocent) berechnet. Reisezeit ist halbe Arbeitszeit.

12.6
Kostenvoranschläge der Media for Marketing sind, sofern nicht anders vereinbart, unverbindlich.
Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von Media for Marketing schriftlich veranschlagten um mehr als fünfzehn (15) Prozent übersteigen, wird Media for Marketing den Kunden auf die höheren Kosten unverzüglich hinweisen. Ein etwaiges Kündigungsrecht des Kunden gem. § 650 BGB bleibt unberührt.


 

13. Zahlungsbedingungen, Zurückbehaltungsrecht, Aufrechnung

13.1
Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde, sind sämtliche Leistungen bar und ohne Skonto-Abzug innerhalb von zehn (10) Tagen nach Datum der Rechnung zu leisten. Hinsichtlich der Voraussetzungen und der Folgen des Verzugs gelten die gesetzlichen Regeln. Gerät der Kunde in Verzug, so ist Mediendesign berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von acht (8) Prozent über dem Basiszinssatz der Bundesbank zu berechnen.

13.2
Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Zudem kann der Kunde mit einer Gegenforderung aufrechnen, die an die Stelle eines ihm zustehenden Zurückbehaltungsrechts aus diesem Vertragsverhältnis getreten ist.

13.3
Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht nur beschränkt auf dasselbe Vertragsverhältnis und bei Mängeln nur in Höhe des Dreifachen der zur Beseitigung der Mängel erforderlichen Aufwendungen. Der Kunde kann sein Zurückbehaltungsrecht aber wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Ansprüche ausüben.

14. Mängelansprüche

14.1
Der Kunde hat im Falle der Mangelhaftigkeit einer Lieferung einen Anspruch auf Nacherfüllung.
Mediendesign ist nach ihrer Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder Lieferung/Herstellung einer neuen mangelfreien Sache verpflichtet. Im Fall der Ersatzlieferung ist der Kunde verpflichtet, die mangelhafte Sache zurück zu gewähren.

14.2
Schlägt die Nacherfüllung fehl, so kann der Kunde nach seiner Wahl den Preis mindern oder ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurücktreten.
Dies gilt auch, wenn Mediendesign die Nacherfüllung verweigert oder die Nacherfüllung für den Kunden unzumutbar ist.

14.3
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 (zwölf) Monate.


15. Haftung

15.1
Im Fall des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit haftet Media for Marketing unbeschränkt. In Fällen einfacher Fahrlässigkeit bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie bei Geltendmachung von Schadenersatz statt der Leistung haftet
Media for Marketing auf den typischerweise eintretenden, vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Im Falle der Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist diese der Höhe nach begrenzt auf den jeweiligen Auftragswert.

15.2
Die Haftung wegen Schäden an Leben, Körper und Gesundheit nach dem Produkthaftungsgesetz und den gesetzlichen Bestimmungen bleibt unberührt.

15.3
Vorstehende Regelungen gelten auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.

15.4
Der Kunde haftet nach den gesetzlichen Vorschriften.

16. Fremdinhalte, Domain-Namen

16.1
Für Materialien und Inhalte, die der Kunde bereitstellt, ist Media for Marketing nicht verantwortlich.
Media for Marketing ist nicht verpflichtet, die Materialien und Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen, sie wird den Kunden aber rechtzeitig auf aus ihrer Sicht ohne weiteres erkennbare gewichtige Risiken hinweisen.

16.2
Für den Fall, dass aufgrund der vom Kunden bereitgestellten Materialien und Inhalte Media for Marketing selbst in Anspruch genommen wird, hält der Kunde Media for Marketing schad- und klaglos.

17. Eigentumsvorbehalt

17.1
Alle gelieferten physischen Leistungen bleiben bis zur voll-ständigen Erfüllung sämtlicher Geldansprüche von Media for Marketing aus ihrer Geschäftsbeziehung mit dem Kunden, auch wenn Zahlungen für die konkrete Leistung erbracht wurden, Eigentum (Vorbehaltsware) von Media for Marketing.


 

17.2
Bei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in die Sache hat der Kunde Mediendesign unverzüglich zu benachrichtigen.

17.3
Übersteigt der realisierbare Wert der für Mediendesign bestehenden Sicherheiten ihre Forderungen nicht nur vorübergehend um insgesamt mehr als zehn (10) Prozent, so gibt Mediendesign auf Verlangen des Kunden Sicherheiten in entsprechender Höhe nach ihrer Wahl frei.

18. Geheimhaltung, Referenznennung

18.1
Die Vertragsparteien vereinbaren Vertraulichkeit über Inhalt und das Konditionsgefüge dieses Vertrages und über die bei dessen Abwicklung gewonnenen Erkenntnisse.

18.2
Die Vertraulichkeit gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.

18.3
Wenn eine Vertragspartei dies verlangt, sind die von ihr übergebenen Unterlagen nach Beendigung des Vertragsverhältnisses an sie herauszugeben, soweit die andere Vertragspartei kein berechtigtes Interesse an diesen Unterlagen geltend machen kann.

18.4
Presseerklärungen, Auskünfte etc., in denen eine Vertragspartei auf die andere Bezug nimmt, sind nur nach vorheriger schriftlicher Abstimmung – auch per E-Mail – zulässig. Ungeachtet dessen darf Mediendesign den Kunden auf ihrer Web-Site oder in anderen Medien als Referenzkunden nennen und die erbrachten Leistungen im Rahmen der Eigenwerbung vervielfältigen und verbreiten sowie zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben und auf sie hinweisen, es sei denn, der Kunde kann ein entgegenstehendes berechtigtes Interesse geltend machen.

18.5
Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass E-Mail ein offenes Medium ist. Mediendesign übernimmt keine Haftung für die Vertraulichkeit von E-Mails. Auf Wunsch des Kunden kann die Kommunikation über andere Medien geführt werden.

19. Datenschutz

19.1
Media for Marketing ist berechtigt, die den konkreten Auftrag betreffenden Daten zu speichern und diese Daten nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen für betriebliche Zwecke zu verarbeiten und einzusetzen.


19.2
Die Weitergabe an Dritte ist zulässig, wenn und soweit dies – etwa bei der Anmeldung von Domains o.ä. – Gegenstand des Vertrages ist.

20. Schlussbestimmungen

20.1
Erfüllungsort ist mangels anderer Vereinbarung der Ort der Niederlassung von Media for Marketing.
20.2
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar und mittelbar sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entspringenden Rechtsstreitigkeiten ist Leipzig. Dies gilt auch für Streitigkeiten aus das Vertragsverhältnis betreffenden Urkunden, Wechseln und Schecks. Media for Marketing hat jedoch das Recht, den Kunden vor dem Gericht an dessen Wohn- bzw. Geschäftssitz in Anspruch zu nehmen.

20.3
Für alle sich aus dem Auftrag und seiner Abwicklung ergebenden Rechtsfragen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf.

20.4
Sollten aus irgendeinem Grunde eine oder mehrere Einzelbestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

 

Soweit diese AGB Regelungslücken aufweisen sollte, sollen diese durch eine Regelung gefüllt werden, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages Rechnung trägt.